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Zinshausverwaltung

Zinshausverwaltung

a.     Allgemein:

Ein Verwalter ist Stellvertreter des Eigentümers der Liegenschaft und üblicherweise der allererste Ansprechpartner für sämtliche Belange, die das Haus betreffen (Mieter, Behörden, Dienstleister, Nachbarn u.a.). Je nach Vereinbarung und Art der Anfrage kann der Verwalter Dinge selbst entscheiden oder erst nach Rücksprache mit dem Eigentümer.

Hier lohnt es sich als Eigentümer vorab Gedanken zu machen, welche Entscheidungen man selbst treffen möchte bzw. welche Entscheidungen vom Verwalter aufgrund seiner Ausbildung und Routine effizienter und emotionsloser getroffen werden können. 

 b. Umfang einer  Zinshausverwaltung:

Es handelt sich hier um ein weitläufiges Aufgabengebiet, da sämtliche Aufgaben, welche den Eigentümer als Vermieter treffen können auch von der Hausverwaltung abgewickelt werden könnten. Daher nachstehend jedoch eine Übersicht der großen Verwaltungsaufgaben.

  1. Ein Ansprechpartner für sämtliche Mieteranfragen
  2. Führung der Hausbuchhaltung inkl. Erstellung der Mietvorschreibungen und Mahnwesen
  3. Verwaltung der Kautionen
  4. Jährliche Erstellung der Betriebskosten bzw- Heizkostenabrechnung 
  5. Verwaltung der Mietverträge samt Durchführung der vereinbarten Indexierungen
  6. Erstellung von Mietverträgen im gewerberechtlich erlaubten Rahmen
  7. Begehungen der Liegenschaft
  8. Abwicklung von Instandhaltungsaufgaben
Leoben Wölfl
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